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Das Bayerisches Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (BayLE) und der Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e.V. sind bemüht, ihre Internetseiten im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt https://schwammregionen.bayern.

Diese Erklärung wurde am 06. August 2026 erstellt.

Diese Website ist mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise konform. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind aus den genannten Gründen noch nicht barrierefrei zugänglich:

Eingebettete Videos (Drittanbieter)

Auf den Regionseiten eingebettete Videos (YouTube) liegen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Anbieters. Wir weisen darauf hin, dass Untertitel verfügbar sein sollten und empfehlen, diese zu aktivieren.

Flyer und Printmaterialien

Auf dieser Website bereitgestellte Flyer und Printmaterialien erfüllen die Anforderungen der BITV 2.0 derzeit nicht. Die Herstellung barrierefreier Fassungen dieser Materialien stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 dar, da der Aufwand zur nachträglichen Aufbereitung in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stünde.

Rückmeldung und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

Bayerisches Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (BayLE)

E-Mail: Landentwicklung.bayern.de

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV.

Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
E-Mail: bitv@bayern.de